Wo und wann muss ich den Vordruck „Zuteilung des Themas für die Hausarbeit“ einreichen?

Für jede Hausarbeit ist mit dem*der Prüfenden ein Thema abzusprechen und auf dem Vordruck schriftlich festzuhalten. Das Original des ausgefüllten Vordruckes verbleibt bei Ihnen. Je eine Kopie ist im Zentralen Prüfungsamt sowie im entsprechenden Institut bzw. am zuständigen Lehrstuhl einzureichen. Durch diesen Vordruck soll sichergestellt werden, dass das Thema der Hausarbeit zwischen Ihnen und den Prüfenden abgestimmt wurde. Zudem stellt es sicher, dass bei Wiederholungsprüfungen ein neues Thema vereinbart wurde und die Chancengleichheit gewahrt wird.

Die Bearbeitungszeit kann um bis zu 14 Tage verlängert werden, wenn Sie unverzüglich, also bei Eintritt bzw. Bekanntwerden des Hinderungsgrundes, nicht zu vertretende Gründe anzeigen und glaubhaft machen. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Den Antrag reichen Sie samt Nachweisen im Zentralen Prüfungsamt ein. Das Zentrale Prüfungsamt wird (je nach Fall) den Antrag dann an den Prüfungsausschuss weiterleiten. Über das Ergebnis erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Bescheid per Post. Der neue Abgabetermin ist aber auch online zu sehen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Erklärung zur Nutzung von KI an der Universität Greifswald sowie die Informationen der Stabsstelle Digitale Lehre. Die Nutzung von KI erfolgt also auf eigene Verantwortung. Bitte beachten Sie ebenfalls die Formulare zur Selbstständigkeitserklärung und zur Freigabeerklärung KI.

Viele weitere wichtige Fragen rund um das Thema Hausarbeit werden auf der FAQ-Seite das Prüfungsamtes zu den Hausarbeiten beantwortet.