FAQ

Fragen zu Einschreibung und Zulassung

Gibt es für den Studiengang einen Numerus clausus?

Nein, die Einschreibung in den Masterstudiengang ist frei. Sie müssen lediglich einen Bachelorabschluss in einer der beteiligten Philologien oder einer nahe verwandten Disziplin vorweisen können.

Kann ich mich auch für den KIL Studiengang bewerben, wenn ich meine BA-Arbeit in einem anderen Fach geschrieben habe, oder muss ich die BA-Arbeit in einem der Schwerpunktfächer des integrierten Masterstudiengangs geschrieben haben?

Zugelassen werden Bewerber, die einen Bachelor in dem Fach (oder einem nahe verwandten Fach) abgeschlossen haben, das nun den Schwerpunktbereich bilden soll. Wurde ein Zwei-Fach-Bachelor studiert, ist es unerheblich, in welchem Fach die Bachelor-Arbeit geschrieben wurde. Wichtig ist, dass der gewählte Schwerpunkt des Masterstudiengangs zuvor Teil des Bachelorstudiums war. Schwerpunktfächer sind: Anglistik/Amerikanistik, Germanistik, Skandinavistik oder Slawistik. Studienbewerber, die keinen Abschluss in einem der Schwerpunktbereiche des integrierten Masters haben, können als Sonderbewerber zugelassen werden. Das Formular für den "Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge" finden Sie auf der KIL-Startseite unter "Downloads". Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossener erster berufsqualifizierender Hochschulstudiengang. Die Entscheidung über die Zulassung von Sonderbewerbern trifft der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Vertreter des gewählten Schwerpunkts nach Antrag im Einzelfall. Gegebenenfalls kann der Prüfungsausschuss die Zulassung mit der Auflage verbinden, ausgewählte Lehrveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs des jeweiligen Schwerpunktfaches an der Universität nachzuholen. Entsprechende Nachweise sind spätestens mit der Anmeldung zur Masterarbeit beim Zentralen Prüfungsamt vorzulegen. (Siehe: § 3 Abs 2 der Prüfungs- und Studienordnung)

Gibt es Fristen für die Bewerbung und Einschreibung?

Für BewerberInnen aus dem Inland gibt es keine Fristen. Abgesehen davon gelten die üblichen Einschreibezeiten der Universität Greifswald. BewerberInnen aus dem Ausland werden gebeten, sich frühzeitig über eventuelle Fristen und Bewerbungsmodalitäten beim International Office zu informieren.

Ich habe keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung; wie gut müssen meine Deutschkenntnisse sein und wie muss ich diese nachweisen?

Um den Masterstudiengang erfolgreich absolvieren zu können, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Diese werden in der Regel durch die DSH 3 oder die TestDaF-Niveaustufe 5 nachgewiesen. Wenn Sie einen B.A.-Abschluss im Fach Germanistik haben, müssen Sie die genannten Zertifikate nicht vorweisen. Es wird dann individuell geregelt, ob Sie eine (kostenfreie) interne Sprachprüfung ablegen müssen. Weitere Informationen können Sie der aktuellen DSH-Prüfungsordnung der Universität Greifswald entnehmen (insbesondere §1 (3)), die Sie auf den Seiten des Lektorats Deutsch als Fremdsprache finden.

Fragen zum Studium

Müssen die Module in der Reihenfolge des Musterstudienplans studiert werden oder kann ich die Reihenfolge selbst festlegen?
Die Säulen 1 (Kulturtheorie) und 2 (Interkulturalität) werden von allen Studierenden des Masterstudiengangs gemeinsam studiert. Die Reihenfolge ist Ihnen überlassen – mit einer Ausnahme: Modul 1 muss im ersten Semester absolviert werden. Beachten Sie jedoch, dass nicht jedes Modul in jedem Semester angeboten wird!
Die Säule 3 (Literatur und Kultur) bildet den individuellen Schwerpunktbereich (Anglistik/ Amerikanistik, Germanistik, Skandinavistik, Slawistik). Auch hier können Sie die Reihenfolge der Module, je nach Angebot, selbst bestimmen.
 
Kann ich auch Lehrveranstaltungen aus einem anderen Schwerpunktfach als dem von mir gewählten belegen?
Nein, das gewählte Schwerpunktfach muss voll studiert werden, um einen vollwertigen philologischen Abschluss zu gewährleisten. Freiwillig können, in Rücksprache mit den verantwortlichen Lehrkräften, natürlich auch Lehrveranstaltungen eines anderen Schwerpunktes besucht werden.
 
Wie lassen sich Auslandssemester in das Masterprogramm integrieren, und wie erfolgt die Anrechnung der dort erbrachten Studienleistungen?
Natürlich können während des Masterprogramms ein oder mehrere Auslandssemester absolviert werden. Zum Beispiel im Rahmen des Erasmus-Programms, das viele Vorteile bietet (u.a. Befreiung von Studiengebühren, Sprachkurse vor Ort, monatliches Stipendium). So können Sie mit Erasmus+ in folgenden Ländern studieren:

  • mit Schwerpunkt Anglistik: Estland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Schweden, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Spanien, Vietnam
  • mit Schwerpunkt Germanistik: Sie haben aktuell die Wahl aus 27 europäischen Ländern und Vietnam
  • mit Schwerpunkt Skandinavistik: Estland, Finnland, Norwegen, Schweden, Polen, Vietnam
  • mit Schwerpunkt Slawistik: Polen, Tschechien, Vietnam

Darüber hinaus unterhält die Universität Greifswald weitere Austauschprogramme im Ostseeraum, in Nord- und Südamerika, Asien und Australien. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Partneruniversitäten finden Sie hier. Grundlegende Informationen zu einem Auslandsaufenthalt sind auf der Website der Universität unter "International" aufgeführt.

Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sollte vor Antritt des Auslandsstudiums mit den jeweiligen Fachkoordinatoren und dem Zentralen Prüfungsamt geklärt werden. Das Learning Agreement gewährleistet die Verbindlichkeit der Anerkennung. Halten Sie also in jedem Fall Rücksprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner Ihres Studienschwerpunkts!
Wer an einem Auslandsaufenthalt interessiert ist, sollte sich aus organisatorischen Gründen gleich zu Beginn des Masterstudiums um einen Platz im Ausland bewerben. Bei der Wahl einer geeigneten Hochschule im Ausland und bei dem bürokratischen Ablauf ist das International Office der Universität Greifswald gerne behilflich.
 
Kann ich während des Studiums ein Praktikum absolvieren? Wird das Praktikum auf die Studienleistung angerechnet?
Natürlich können Sie während Ihres Masterstudiums ein Praktikum absolvieren. Dies ist sogar sehr empfehlenswert. Ein Praktikum bzw. eine berufsrelevante Leistung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Studienleistung angerechnet werden (siehe §7, Absatz 7 und 8, in der Prüfungs- und Studienordnung des Masters KIL). Bitte halten Sie bezüglich Teilnahme an und Anrechenbarkeit von berufspraktischen Leistungen frühzeitig Rücksprache mit den verantwortlichen Lehrpersonen. Der Masterstudiengang bietet im Rahmen von Lehrveranstaltungen aus den Fachschwerpunkten die Mitarbeit in kulturellen Veranstaltungen an. Hierbei können Sie praktische Erfahrungen in der Kulturarbeit sammeln.
 
Laut Prüfungs- und Studienordnung ist für die von mir gewählte Lehrveranstaltung die Prüfungsleitung eine Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung, kann ich die Prüfungsform selber wählen?
Laut § 7 (4) der Prüfungs- und Studienordnung des Masterstudiengangs KIL legt der Prüfer/die Prüferin in der ersten Vorlesungswoche fest, welche Art der Prüfungsleistung zu erbringen ist. Wird die Art der Prüfung nicht innerhalb der Frist festgelegt, gilt die zuerst genannte Prüfungsform.
 
Muss ich mit den Sprachen innerhalb meiner Philologie bleiben?
Ja, der gewählte Studienschwerpunkt (Anglistik/ Amerikanistik, Skandinavistik, Slawistik; im Studienschwerpunkt Germanistik entfallen die Sprachpraxismodule) gibt die Sprachauswahl vor (siehe Lehrangebot).

Fragen zum Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF)

Welche Möglichkeiten habe ich ein Zusatzzertifikat für Deutsch als Fremdsprache zu erwerben?
Studierende, die das „Zusatzzertifikat Deutsch als Fremdsprache“ erwerben möchten, müssen zusätzlich zu den Veranstaltungen des Masters KIL weitere Veranstaltungen aus dem B.A.-Studiengang Deutsch als Fremdsprache besuchen. Bitte konsultieren Sie hierzu die Studien- und Prüfungsordnung für das DaF-Zusatzzertifikat, die Sie unter den Prüfungs- und Studienordnungen für Masterstudiengänge auf den Seiten der Universität sowie auf der Webseite des Masters KIL unter "Downloads" finden.
Wir empfehlen allen Studierenden, die das Zertifikat zusätzlich zu ihrem Masterstudium erwerben wollen, zu einem frühen Zeitpunkt ihres Masterstudiums diese Entscheidung zu treffen und sich beim Arbeitsbereich Deutsch als Fremdsprache beraten zu lassen, welche Lehrveranstaltungen für sie besonders empfehlenswert sind.

Wie melde ich mich zu den zusätzlichen Prüfungen an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das LSF sowie direkt beim Arbeitsbereich Deutsch als Fremdsprache. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular für die Anmeldung eines Zusatzfachs: https://www.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/2_Studium/2.4_Rund_um_die_Pruefungen/2.4.6_Formulare/Zusatzfach_Formular.pdf

 

Wie ist das von mir zusätzliche absolvierte Zusatzzertifikat für DaF in meinem Abschlusszeugnis sichtbar?
Sie bekommen ein zusätzliches Zertifikat, das vom Institut für Deutsche Philologie ausgestellt wird und in dem sichtbar ist, welche Module/Veranstaltungen mit welchen Leistungspunkten/Noten sie besucht haben.
 
Können mir in einem zusätzlichen Zertifikat die von mir im Rahmen des regulären Studiums der Säule 2 "Interkulturalität" erworbenen Kenntnisse in DaF bestätigt werden?
Der Lehrstuhl für DaF kann auf Wunsch der Studierenden ein Schreiben für unsere Absolvent_innen aufsetzen, indem ausführlicher erläutert wird, welche DaF-Kompetenzen sie mit dem regulären Studium der Säule 2 gesammelt haben. 

Fragen zum Fachschwerpunkt Germanistik

Kann ich zwischen den Modulen im Fachschwerpunkt Germanistik frei wählen?
Ja, die Module können in beliebiger Reihenfolge studiert werden. Sie sollten bei Ihren Planungen jedoch beachten: Modul 8b wird jedes Sommersemester angeboten, Modul 7b nur im Wintersemester und Modul 9 b jedes Semester.
 
Für das von mir gewählte Modul gibt es zahlreiche Veranstaltungen. Laut Prüfungs- und Studienordnungen muss ich jedoch nur drei Lehrveranstaltungen belegen, kann ich mir diese drei Lehrveranstaltungen frei aus dem Angebot auswählen?
Ja, werden für die jeweiligen Module mehr Veranstaltungen angeboten, als von der Prüfungs- und Studienordnung gefordert, können die Lehrveranstaltungen individuell zusammengestellt werden.

Fragen zum Fachschwerpunkt Skandinavistik

Kann man im Rahmen der Sprachpraxismodule auch eine neue Sprache im eigenen Fachschwerpunkt beginnen?
Nein, die Module Sprachpraxis 1 und 3 setzen Sprachkenntnisse entsprechend einem skandinavistischen B.A. voraus. Das bedeutet, dass Dänisch, Norwegisch oder Schwedisch mindestens auf B1-Niveau beherrscht werden muss. Freiwillig, d.h. ohne auf das Masterstudium anrechenbare Punkte zu erwerben, können jederzeit neue Sprachen erlernt werden, z.B. am Fremdsprachen- und Medienzentrum der Universität Greifswald.
 
Bzgl. der Sprachpraxismodule: Was bedeutet „alternativ auch Modul x“ – Heißt das man könnte auch 2-mal das gleiche Sprachpraxismodul (z.B. in zwei verschiedenen Sprachen) absolvieren?
In den Musterstudienplänen heißt es in den Sprachpraxismodulen „ODER Modul x“. Dabei geht es lediglich um die Reihenfolge, in der die Sprachpraxismodule studiert werden. Die Reihenfolge ist abhängig davon, wann das Studium aufgenommen wurde. Beim Beginn des Studiums im Wintersemester werden die Sprachpraxismodule in der Reihenfolge 1, 2, 3 studiert. Bei Beginn des Studiums im Sommersemester werden die Sprachpraxismodule in der Reihenfolge 3, 1, 2 studiert. Ein Sprachpraxismodul kann nicht zweimal absolviert werden.
 
Welche Sprachkenntnisse werden in den Fachschwerpunkten vorausgesetzt?
Für den Schwerpunkt Skandinavistik wird ein B1-Niveau in einer skandinavischen Hauptsprache (Norwegisch, Dänisch, Schwedisch) vorausgesetzt.